Auf/Abbau:
Aufbau erfolgt vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungstag und wird mit 1 Std. veranschlagt. Die Auftragspauschale von 5 Stunden beginnt ab Aufbauzeit.
Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach erreichen der Pauschale, falls keine weiteren Getränke gebucht werden sollte, wird nach Rücksprache abgebaut.
Bei erreichen der Getränkepauschale und falls keine weiteren Getränke gebucht werden bzw. der Abbau zu einem späteren Zeitpunkt gewünscht wird, werden 25,00 € pro angefangene Stunde bis zum Abbaubeginn veranschlagt.
Der Kunde gewährleistet, dass der kürzeste Weg für den Auf/Abbau zur Verfügung steht und mit max. 3 Treppenstufen versehen ist. Andernfalls muss eine Zugang zum Lastenaufzug für Auf und Abbauten zur Verfügung gestellt werden.
Versorgung:
Veranstalter stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.
Des Weiteren stellt der Kunde, falls erforderlich, die gewünschten Wasseranschlüsse mit fließendem Trinkwasser in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.
Abrechnung:
Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung benötigt Izzy-Events eine Abschlagszahlung über 50% von der Auftragssumme .
Izzy-Events behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug der Abschlagszahlung, vom Auftrag zurückzutreten.
Izzy-Events erstellt nach der Veranstaltung eine Gesamtrechnung Zzgl. Mehrverbrauch und 19% Mwst.
Bei Privatveranstaltungen ist der Rechnungsbetrag am Veranstaltungstag in bar fällig. Bei Firmenveranstaltungen ist der Rechnungsbetrag innerhalb 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig.
Stornierung:
Bei Auftragsstornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 50% des Auftragsvolumens fällig.
Bei Auftragsstornierung innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 75% des Auftragsvolumens fällig.
Bei Auftragsstornierung innerhalb von 36 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, werden 100% des Auftragsvolumens fällig.
Messeausweise und sonstige evtl. Kosten:
Erforderliche Messeausweise werden durch den Auftraggeber gestellt.
Erforderliche Parkausweise werden durch den Auftraggeber gestellt, bzw. werden die anfallende Parkkosten vom Auftraggeber übernommen.
Der Auftraggeber sorgt für alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen und übernimmt alle daraus entstehenden Kosten.
Der Auftraggeber übernimmt insbesondere bei musikalischen Darbietungen alle Gebühren, insbesondere evtl. GEMA-Gebühren und stellt Izzy Events von allen Ansprüchen frei.
Schadensersatz:
Schadensersatzansprüche gegen Izzy Events sind erst dann berechtigt und zulässig, wenn Izzy Events und/oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweislich zur Last fallen.
Izzy Events ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann.
Fehlende und beschädigte Gegenstände, die nicht durch das Personal des Izzy Events verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt
Gerichtsstand Offenbach am Main
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